Kiesabbaugebiet Grosszelg / Beschwerde vor Verwaltungsgericht abgelehnt

Wie in der Kommentarspalte der Birmenstorfer Rundschau vom 17. Mai 2023 zu lesen war, gingen beim Kanton zwei Beschwerden im Zusammenhang mit der Urnenabstimmung zur Teilrevision Kulturlandplan ein. In den Gemeindenachrichten vom 21. November 2023 wurde mitgeteilt, dass die beiden Beschwerde abgewiesen und eine der beiden Entscheide ans Verwaltungsgericht zur Beurteilung weitergezogen wurde. Zwischenzeitlich hat das Verwaltungsgericht die Beschwerde ebenfalls abgewiesen und den erstinstanzlichen Entscheid gestützt.

Wichtig: das Verwaltungsgerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid kann vom Beschwerdeführenden noch beim Schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.

Sobald bekannt ist, ob der Entscheid rechtskräftig ist oder ans Bundesgericht weitergezogen wurde, werden wir wieder informieren – dies sollte spätestens gegen Ende Mai 2024 bekannt sein.

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