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KU Birmenstorf wird in Familienunterkunft umgewandelt

23. November 2023 

Aufgrund der prekären Unterbringungssituation besonders für geflüchtete Familien wird die kantonale Unterkunft in Birmenstorf per Mitte Dezember zu einer Familienunterkunft umfunktioniert.  

Seit Anfang März 2023 ist in der Zivilschutzanlage in Birmenstorf eine kantonale Asylunterkunft in Betrieb. Nach wie vor gilt der durch den Regierungsrat ausgerufene Notstand im Asylwesen; die Lage bleibt weiterhin angespannt. Der Kantonale Sozialdienst KSD geht davon aus, dass dem Kanton durch den Bund bis Ende Jahr weitere 500 Geflüchtete zur Unterbringung zugewiesen werden. 

Für geflüchtete Familien ist die Unterbringungssituation auf kantonaler Ebene besonders prekär – nahezu alle Strukturen und auch die unterirdische Familienunterkunft in Muri sind nahezu vollständig ausgelastet. Der KSD hat daher entschieden, den unterirdischen Schutzraum in Birmenstorf in eine Familienunterkunft umzufunktionieren und die hier untergebrachten alleinreisenden Männer in andere Unterkünfte (wie die Notunterkünfte in Aarau oder Lenzburg, die Mitte Dezember eröffnet wird) zu verteilen. Die Anlage ist für die Aufnahme von 400 Personen konzipiert. Als Notunterkunft lag die maximale Belegungskapazität bei 200 Personen. Im Zuge des Umbaus als Familienunterkunft wird die maximale Belegungskapazität auf ca. 100 Personen reduziert.  

Der Entscheid des KSD wurde in Absprache mit dem Gemeinderat gefällt. Dabei sind sich beide Gremien einig, dass die unterirdische Unterbringung von Familien nicht länger als nötig andauern soll und die Untergebrachten so rasch als möglich kommunalen Unterkünften zugewiesen werden sollen. 

Die Betreuung vor Ort wird weiterhin durch die ORS übernommen. Ebenfalls wird die regelmässig tagende gemeinderätliche Begleitkommission, der neben Vertretern von KSD, Polizei und Freiwilligenorganisationen auch drei Vertreter der Einwohnerschaft sowie eine Vertretung der Schule angehören, den Umbau und den neuen Betrieb begleiten. Die schulpflichtigen Kinder werden den kantonalen Einführungs- und Vorbereitungskurs EVK in eigens für die neue Situation aufzustellenden Containern besuchen; der Schulbetrieb der Gemeinde wird durch die Familienunterkunft nicht belastet.    

Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen an dieser Stelle auf dem Laufenden. Beachten Sie bitte auch die jeweiligen Informationen in der «Birmenstorfer Rundschau». Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei oder Gemeinderat Fabian Egger (fabian.egger@birmenstorf.ch) gerne zur Verfügung. 

Alle weiteren Informationen erhalten sie >>>hier.

Begleitkommission

Der Gemeinderat hat mit Wahl vom 6. März 2023 eine Begleitkommission eingesetzt, welche sich regelmässig trifft und austauscht.

Egger Fabian, Gemeinderat (Präsidium)
Pfändler Yasmin, Gemeindeschreiberin-Stv.
De Fina Marco, Leiter Hauswart und Technik
Zehnder Gaby, Co-Schulleiterin
Luginbühl Sven, Vertreter Elternschaft
Meier Roger, Vertreter Anwohner
Christen Fabian, Vertreter Sportvereine
Graf Karl, Kantonaler Sozialdienst, Abteilung Asyl
Marthy Reto, Kantonaler Sozialdienst, Abteilung Asyl
Duttwiler Stefan, Kantonaler Sozialdienst, Abteilung Asyl
Vescovi Sandro, ORS, Leiter Kantonsmandate
Al-Khabbaz Basim, ORS, Zentrumsleiter
Gautschi Heidi, Kantonspolizei Aargau
Brönnimann Martin, Stadtpolizei Baden

Häufige Fragen

Der Kanton betreibt ab 6. März 2023 eine Asylunterkunft in der Zivilschutzanlage Birmenstorf. Bislang wurden alleinreisende Männer untergebracht.  
Per 11. Dezember 2023 wird die Anlage in eine Familienunterkunft umfunktioniert Hier finden Sie aktuelle Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ein Update erfolgt regelmässig. 

 
Warum eine Unterkunft in Birmenstorf? 
Der Kanton hat dies so verordnet. Aufgrund der durch den Regierungsrat ausgerufenen Notlage im Asylwesen kann der Kanton den Bezug von Unterkünften und deren Funktion verordnen. Der Gemeinderat hat keine abschliessende Entscheidungsgewalt. Er stellt sich daher auf den Standpunkt, lieber kooperativ mit den kantonalen Behörden zusammenzuarbeiten und mitzugestalten, um den Betrieb für alle Beteiligten – besonders der Birmenstorfer Bevölkerung – möglichst reibungslos zu gestalten. 

Wie viele Personen werden untergebracht? 
Die Situation im Asylwesen ändert fast täglich aufgrund der Flüchtlingslage und der Zuweisungen an den Kanton durch den Bund. Die Anlage in Birmenstorf war für maximal 200 Personen vorbereitet, was 50 % der Kapazität entspricht. Mit dem Umbau als Familienunterkunft sinkt laut Kanton die maximale Belegung auf 100 Personen.  

Wer wird in der Unterkunft untergebracht? 
Der Kanton bringt Familien mit Kindern und Frauen unter, die ihm vom Bund zugewiesen werden. Die Herkunftsländer sind äusserst unterschiedlich.  
Bei der kantonalen Unterkunft handelt es sich um einen «Zwischenstopp» zwischen einem Bundesasylzentrum und der Unterbringung vorübergehend Aufgenommener in Gemeinden. Untergebrachte Personen in der kantonalen Asylunterkunft Birmenstorf werden daher nach Möglichkeit so rasch als möglich den Aargauer Gemeinden zugewiesen. 

Wie lange wird die Asylunterkunft betrieben? 
Aufgrund der aktuellen Asyl-Notlage lässt sich das zurzeit nicht abschätzen. 

Wo dürfen sich die Untergebrachten aufhalten? 
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, wo sich die Personen tagsüber aufhalten. Die Unterkunft verfügt über einen abgesperrten exklusiven Aussenbereich. Wie bereits seit einem halben Jahr werden auch für die Familienunterkunft Regelungen für den Aufenthalt ausserhalb des Unterkunfts-Aussenbereich durch den Gemeinderat, die Begleitkommission und das Betreuerteam erlassen.  

Kommen schulpflichtige Kinder in Birmenstorf in die Schule? 
Nein. Da sich der Aufenthalt in der kantonalen Unterkunft im besten Fall auf wenige Wochen beschränkt, findet keine Integration in die kommunalen Schulstrukturen statt. Die Kinder werden durch den Kanton in der Unterkunft beschult.  

Wer finanziert die Unterbringung? 
Die Finanzierung der Unterkunft und aller Aspekte der Betreuung und der Sicherheit sind Sache des Kantons. Die Gemeinde Birmenstorf wird für die Zurverfügungstellung der Unterkunft (inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung) sowie der Aussenflächen durch den Kanton finanziell entschädigt. 

Muss Birmenstorf als Gemeinde noch weitere Flüchtlinge unterbringen? 
Personen in der kantonalen Unterkunft werden der Gemeinde an ihre Aufnahmepflicht angerechnet. Birmenstorf erfüllt ihre Aufnahmequote daher deutlich; die Gemeinde selber muss keine weiteren Flüchtlinge mit Status F oder S aufnehmen, solange die kantonale Unterkunft betrieben wird. 
 
Was passiert, wenn Einwohnerinnen und Einwohner die Zivilschutzanlage beziehen müssten? 
Dies ist auf Bundes- und Kantonsebene geregelt. Veranlasst der Bundesrat im drohenden Notfall die Vorbereitung von Zivilschutzanlagen, wird die Asylunterkunft aufgelöst und für die Bevölkerung vorbreitet.  

Ich möchte etwas spenden (Kleider, Geld etc.). 
Bitte wenden Sie sich über die oben publizierte Hotline direkt an das Betreuerteam. Dieses weiss gut Bescheid, welche Artikel benötigt werden und kann ihnen kompetent weiterhelfen. Vielen Dank für Ihr Engagement! 
 
Ich möchte helfen. Was kann ich tun? 

Viele in der Unterkunft untergebrachte Personen sind dankbar für eine spannende Abwechslung im recht eintönigen Alltag. Freiwilligenarbeit ist daher besonders wichtig. Wir möchten jedoch, dass diese klar geregelt und gut koordiniert sind. Die Gemeinde arbeitet hierfür mit der Fachstelle Integration/Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit Baden und dem Verein Netzwerk Asyl Aargau zusammen. Die Kontaktadressen finden Sie oben auf dieser Seite. Personen, die sich bereits aktiv für die Geflüchteten in der Unterkunft engagiert haben, werden in den nächsten Tagen durch die Koordinatorinnen der Freiwilligenarbeit kontaktiert, damit die neue Ausgangslage «Familienunterkunft» besprochen werden kann. Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihren Einsatz und Ihr Engagement!