Kontakte

Hotline Betreuung ORS

Für Anliegen, die im direkten Zusammenhang mit dem operativen Betrieb stehen:
079 561 76 72 (ab 6. März 2023)

Kontaktstellen für Freiwilligenarbeit


Kontakte für Medienanfragen:


Das Wichtige in Kürze

Am 8. Februar 2023 hat der Kanton verfügt, dass aufgrund der Mitte Januar durch den Regierungsrat ausgerufenen Notlage im Asylwesen die Zivilschutzanlage in Birmenstorf per 6. März 2023 als kantonale Asylunterkunft eröffnet wird. Betrieben wird die Unterkunft durch den Kanton, der mit der Betreuung die Firma ORS Schweiz beauftragt hat. Ebenfalls kommt der Zivilschutz für die Betreuung zum Einsatz. Die Gemeinde Birmenstorf ist durch die kantonale Verordnung verpflichtet, die Anlage für den Betrieb einer Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Die kantonale Unterkunft wurde für maximal 200 Personen vorbereitet, was der Hälfte der Kapazität der Zivilschutzanlage entspricht. Ob überhaupt sämtliche Plätze belegt werden müssen, ist offen und abhängig von der Entwicklung der (internationalen) Flüchtlingslage. Am 6. März 2023 zogen 16 Personen in die Unterkunft ein. Der Kanton geht im Moment davon aus, dass die Belegung eher langsam und schrittweise erfolgen wird.

Der Planung des operativen Betriebs lag sowohl seitens Kanton als auch Gemeinde ein äusserst kurzfristiger und straffer Zeitplan von nicht einmal einem Monat zugrunde. Entscheide und Regelungen rund um den operativen Betrieb werden daher laufend überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst. Der Betrieb wird durch eine Kommission mit Vertretern von Kanton, Betreuer, Polizei, Gemeinde, Einwohnern und Flüchtlingsorganisationen begleitet.

Wir halten Sie an dieser Stelle jeweils auf dem aktuellen Stand. Bei dringlichen Fragen steht Ihnen Gemeinderat und Ressortleiter Gesundheit, Gesellschaft und Soziales, Fabian Egger, unter fabian.egger(at)birmenstorf.ch gerne zur Verfügung. Bei Fragen oder Anliegen zum operativen Betrieb wenden Sie sich bitte direkt an die oben aufgeführte Hotline.  

Medienmitteilung des Kantons vom 08.02.2023
Birmenstorfer Rundschau vom 09.02.2023

 

Aktuelles

Informationen zum Anlass vom Samstag, 4. März 2023
1. März 2023 / FE

Am Samstag, 4. März, stehen der Bevölkerung und Interessierten zwischen 10 und 12 Uhr Verantwortliche an drei Ständen zu folgenden Themen für Informationen zur Verfügung:

  • Betreuung und Sicherheit (ORS und Kanton)
  • Fragen und Anliegen (Gemeinderat)
  • Freiwilligenarbeit und Angebot für Asylsuchende (Netzwerk Asyl, Fachstelle Integration)

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, die Anlage unter Führung der ORS in Gruppen zu besichtigen (Dauer: ca. 10 Minuten)

Es findet kein Programm mit einem fixen Ablauf statt (keine Vorträge oder Reden). Sie können den Zeitpunkt Ihres Besuchs innerhalb der zwei Stunden frei wählen. Bitte beachten Sie, dass es bei grossem Andrang zu Wartezeiten bei der Führung durch die Anlage kommen kann.


Erste Unterbringungszahlen bekannt
1. März 2023 / FE

Die Anzahl der in Birmenstorf untergebrachten Flüchtlinge kann zurzeit nur schwer abgeschätzt werden, da sich die Situation täglich aufgrund der Zuweisungen durch den Bund ändert. Aktuell geht der Kanton davon aus, dass in einem ersten Schritt ab Montag, 6. März, rund zwei Dutzend Personen die Anlage beziehen werden. Nach aktueller Lage geht der Kanton davon aus, dass die Belegung der Notunterkunft eher langsam und schrittweise erhöht werden wird.
 

Gemeinderat wählt Begleitkommission
1. März 2023 / FE

Folgende Personen haben ihre Mitarbeit in der Begleitkommission Kantonale Asylunterkunft zugesagt. Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 6. März 2023:

  • Fabian Egger, Kommissionspräsident
  • Marco De Fina, Unterhalt
  • Gaby Zehnder, Schulleitung
  • Roger Meier, Vertreter Einwohner
  • Sven Luginbühl, Vertreter Einwohner
  • Stephan Müller, Leiter Sektion Asylwesen Aargau
  • Sandro Vescovi, ORS
  • Noel Cordier, ORS
  • Martin Brönnimann, Stadtpolizeit Baden
  • Gabriele Köhler, Fachstelle Integration Baden
  • Patrizia Bertschi, Verein Netzwerk Asyl Aargau


Sensible Zonen definiert
22. Februar 2023 / FE

Eine unterirdische Unterbringung, die letzte mögliche Lösung für den Kanton, gibt dem Aussenraum eine zusätzliche wichtige Bedeutung. Der klar definierte exklusive Aussenbereich der Anlage ist daher besonders wichtig – kann und darf aber nicht der einzige Aussenraum für die Flüchtlinge sein. Wie angekündigt hat der Gemeinderat jedoch sensible Zonen rund um die kantonale Asylunterkunft definiert. Es wurden drei unterschiedliche Bereiche gekennzeichnet:

  • Grün: Aussenanlage der kantonalen Asylunterkunft. Exklusiv für Flüchtende und Betreuung.
  • Rot: Schul- und Kindergarten-Anlagen inkl. Spielplätzen, Mehrzweckhalle (Aussenbereich und Innenbereich). Diese gelten als Sperrzonen für untergebrachte Personen. Ausnahmen (z. B. geführter Sportunterricht in der Halle) bedingen eine vorgängige Bewilligung in Absprache zwischen Betreuung und Gemeinde/Schule.
  • Gelb: Roter Platz, Sportplatz. Nach vorgängiger Absprache kann hier geführte sportliche Betätigung stattfinden. Termine werden zwischen Betreuung und Gemeinde/Schule/Vereine vorgängig koordiniert.

Der Plan der sensiblen Zonen kann im Lauf der Betriebsdauer in Absprache zwischen Kanton und Gemeinde angepasst werden (Erweiterung oder Lockerung), falls sich die Notwendigkeit aufgrund des operativen Betriebs ergibt; z. B. weitere Zonen ausserhalb dieses Perimeters. Umgesetzt wird der Zonenplan durch die operative Rund-um-die-Uhr-Betreuung vor Ort sowie den ständig anwesenden Sicherheitsdienst, für den eine private Sicherheitsfirma, die Kantonspolizei sowie die Stadtpolizei Baden zuständig ist.


Neuer Standort Glassammelstelle
22. Februar 2023 / FE

Die Glassammel- und Entsorgungsstelle wird als Provisorium vis-à-vis des Bauamts/Feuerwehrmagazins errichtet. Ab dem 27. Februar 2023 benutzen Sie bitte diese Sammelstelle. Die bestehende Sammelstelle wird am 24. Februar 2023 geschlossen. 


Begleitkommission wird gebildet
22. Februar 2023 / FE

Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass ein laufender Betrieb der Asylunterkunft, der durch den Kanton und die Firma ORS verantwortet wird, durch eine gemeinderätliche Kommission begleitet wird. Wie sich der Betrieb der Unterkunft entwickelt (Anzahl Personen, deren Zusammensetzung und Verhalten, Angebote von Freiwilligen etc.), ist nicht oder nur schwer vorhersehbar; das zeigt auch der Vergleich mit anderen kantonalen Unterkünften. Der regelmässige Austausch innerhalb der Kommission soll es daher ermöglichen, auf sich ändernde Gegebenheiten schnell und vor allem unter Einbezug möglichst aller Interessensgruppen reagieren zu können.

In der von Gemeinderat Fabian Egger geleiteten Kommission werden neben dem Kanton, der Firma ORS und Sicherheitsverantwortlichen auch Freiwilligenorganisationen und vor allem Interessensgruppen aus Birmenstorf wie die Schule, Direktbetroffene und Einwohnerinnen und Einwohner vertreten sind. Diese Ansprechpersonen sollen Anliegen aus ihren Kreisen, die mit den Erfahrung des laufenden Betriebs entstehen, in die Kommission einbringen und Informationen «aus dem Inneren» nach aussen mittragen.

Zurzeit stellt der Gemeinderat die gut 10-köpfige Kommission zusammen. Anfang März werden die Namen der Mitglieder an dieser Stelle publiziert.
 

Mitgestalten statt hadern

Die Birmenstorfer Asylunterkunft wird uns als Gemeinschaft fordern. Im Kern aller Diskussionen muss aber immer eines stehen: Hier kommen Menschen. Traumatisierte, Vertriebene, Geflohene. Menschen, die alles zurückgelassen haben, in der Hoffnung auf ein sicheres Leben. Es werden Männer sein, die dankbar sind und sich schnell unseren Gewohnheiten anpassen möchten. Aber es wird auch Menschen geben, die mit der Situation, in der sie sich befinden, nicht zurechtkommen. Die ganze Bandbreite an menschlichem Verhalten eben, wie wir sie aus «unserer» Gesellschaft kennen.

Um die anstehenden Herausforderungen, die die kantonale Unterkunft mit sich bringt, zu meistern, braucht es keine übertriebene euphorische Willkommenskultur. Aber eine per se abwehrende Haltung ist auch nicht zielführend. Ja, eine Asylunterkunft kann auch Ängste auslösen. Benennen wir diese häufig diffusen Bedenken, und suchen und finden wir gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten. Der Kanton hat entschieden. Jetzt müssen wir die Chance nutzen, mitzugestalten.

09. Februar 2023 / Gemeinderat Fabian Egger
fabian.egger(at)birmenstorf.ch

Häufige Fragen

Der Kanton betreibt ab 6. März 2023 eine Asylunterkunft in der Zivilschutzanlage Birmenstorf. Hier finden Sie aktuelle Antworten auf häufig gestellte Fragen. Ein Update erfolgt regelmässig.


Warum eine Unterkunft in Birmenstorf?
Der Kanton hat dies so verordnet. Stephan Müller, Sektionsleiter der Unterabteilung Asyl beim Kantonalen Sozialdienst erläutert wie folgt: «Im Ukraine-Stab des Kanton Aargau wurden die Militär- und Zivilschutzanlagen im Kanton Aargau auf Verfügbarkeit und Eignung geprüft. Nach der Evaluation wurden Schutzanlagen in Birmenstorf, Lenzburg und Aarau für einen Betrieb in einer Notlage priorisiert und definiert. Die Zivilschutzanlage in Birmenstorf eignet sich aufgrund des baulichen Zustandes sowie der räumlichen und technischen Begebenheiten für die Unterbringung von Geflüchteten.»

Wie viele Personen werden untergebracht?
Die Situation im Asylwesen ändert fast täglich aufgrund der Flüchtlingslage und der Zuweisungen an den Kanton durch den Bund. Die Anlage in Birmenstorf ist für maximal 200 Personen vorbereitet, was 50 % der Kapazität entspricht. Ob aber überhaupt alle Plätze belegt werden müssen, lässt sich zurzeit nur schwer abschätzen.

Am Montag, 6. März, haben 16 Personen die Anlage bezogen. Nach aktueller Lage geht der Kanton davon aus, dass die Belegung der Notunterkunft eher langsam und schrittweise erhöht werden wird.

Wer wird in der Unterkunft untergebracht?
Der Kanton bringt Männer mit Asylstatus unter, die ihm vom Bund zugewiesen werden. Die Herkunftsländer sind äusserst unterschiedlich. Aufgrund der aktuellen Asyllage werden dies voraussichtlich vor allem Männer aus der Türkei und aus Afghanistan sein.
Bei der kantonalen Unterkunft handelt es sich um einen «Zwischenstopp» zwischen einem Bundesasylzentrum und der Unterbringung vorübergehend Aufgenommener in Gemeinden. Untergebrachte Personen in der kantonalen Asylunterkunft Birmenstorf werden daher nach Möglichkeit so rasch als möglich den Aargauer Gemeinden zugewiesen.

Wie lange wird die Asylunterkunft betrieben?
Aufgrund der aktuellen Asyl-Notlage lässt sich das zurzeit nicht abschätzen.

Wo dürfen sich die Untergebrachten aufhalten?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, wo sich die Personen tagsüber aufhalten. Die Unterkunft verfügt über einen abgesperrten exklusiven Aussenbereich. Das Betreuerteam wird für die Untergebrachten Regeln für den Aufenthalt ausserhalb des Unterkunfts-Aussenbereichs erlassen. Zudem werden sensible Zonen definiert, in denen der Aufenthalt nur eingeschränkt, nicht und/oder in Begleitung erlaubt ist (z. B. Schulhausplatz, roter Platz, Spielplätze etc.)

Kann die Mehrzweckhalle und der Sportplatz weiterhin benützt werden?
Der Bereich des roten Platzes und des Rasens ist weiterhin uneingeschränkt nutzbar. Auch die Mehrzweckhalle ist für Sportangebote weiterhin problemlos nutzbar.
Bei Veranstaltungen muss mit Einschränkungen gerechnet werden. So ist der hintere untere Zugang nur sehr eingeschränkt möglich (keine Möglichkeit der Zufahrt). Auch werden «laute» Veranstaltungen wie z. B. Konzerte nicht möglich sein. Veranstalter, die die MZH bereits gebucht haben, werden durch die Gemeindekanzlei individuell informiert. Wer die Halle für eine Veranstaltung buchen möchte, wendet sich bitte vorab frühzeitig an die Gemeindekanzlei, damit mögliche Einschränkungen besprochen werden können.

Wo ist der neue Jugendraum?
Durch die Fusion der Feuerwehren Birmenstorf/Mülligen, Gebenstorf und Baden wurde unterhalb des Feuerwehrlokals ein Keller und der Theorieraum frei. Der Gemeinderat stellt diesen der Jugendarbeit zur Verfügung.

Wo findet neu der Schlagzeug- und der Bläserunterricht statt?
Der Schlagzeugunterricht findet nach den Sportferien im Keller des Schulhauses Neumatt 1 statt. Ebenfalls dort findet der Ensembleunterricht statt. Der Einzelunterricht für Blasinstrumente zügelt in die Musikzimmer im Neumatt 2. Die Musiklehrer informieren die betroffenen Kinder/Eltern direkt.

Wo ist die neue Glassammel- und Entsorgungsstelle?
Die Entsorgungsstelle befindet sich als Provisorium neu vis-à-vis des Bauamts/Feuerwehrlokals.

Wer finanziert die Unterbringung?
Die Finanzierung der Unterkunft und aller Aspekte der Betreuung und der Sicherheit sind Sache des Kantons. Die Gemeinde Birmenstorf wird für die Zurverfügungstellung der Unterkunft (inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung) sowie der Aussenflächen durch den Kanton finanziell entschädigt.

Muss Birmenstorf als Gemeinde noch weitere Flüchtlinge unterbringen?
Birmenstorf erfüllt die aktuellen Zuweisungsquoten (inkl. Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine). Personen in der kantonalen Unterkunft werden zudem der Gemeinde angerechnet. Die Gemeinde selber muss daher keine weiteren Flüchtlinge mit Status F oder S aufnehmen, solange die kantonale Unterkunft betrieben wird.

Was passiert, wenn Einwohnerinnen und Einwohner die Zivilschutzanlage beziehen müssten?
Dies ist auf Bundes- und Kantonsebene geregelt. Veranlasst der Bundesrat im drohenden Notfall die Vorbereitung von Zivilschutzanlagen, wird die Asylunterkunft aufgelöst und für die Bevölkerung vorbreitet. 

Ich möchte helfen. Was kann ich tun?
Viele in der Unterkunft untergebrachte Personen sind dankbar für eine spannende Abwechslung im recht eintönigen Alltag. Freiwilligenarbeit ist daher besonders wichtig. Wir möchten jedoch, dass diese klar geregelt und gut koordiniert sind. Die Gemeinde arbeitet hierfür mit der Fachstelle Integration/Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit Baden und dem Verein Netzwerk Asyl Aargau zusammen. Die Kontaktadressen finden Sie oben auf dieser Seite. Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihren Einsatz und Ihr Engagement!