Aufhebung Gräber mit abgelaufener Grabesruhe

Die Grabesruhe beträgt gemäss dem noch bis 31. Dezember 2018 geltenden Friedhofreglement 25 Jahre. Für Beisetzungen ab kommendem Jahr tritt die Neuregelung mit 20 Jahren in Kraft.
Auf März 2019 werden insgesamt 38 Grabstätten (3 Kindergräber, 11 Erdbestattungsgräber und 24 Urnengräber) aufgehoben.
Die Angehörigen werden demnächst über die Aufhebung der Gräber direkt schriftlich informiert und ihnen damit angemessen Zeit eingeräumt, über Grabstein und Grabschmuck verfügen zu können. Nicht Abgeholtes würde im Rahmen der Grabaufhebung abgeräumt.
Auskunft erteilt die Gemeindekanzlei
(056 201 40 66 oder gemeindekanzlei(at)birmenstorf.ch)

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