Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Das aktuelle Wetter lässt die Natur grünen und spriessen. Entlang von öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs kann dies zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen.

Die Grundeigentümer an solchen Lagen werden gebeten, ihre Bäume und Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden.

Es gelten hierfür folgende Vorgaben:

- Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

- Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von 4,50 m freigehalten werden.

- Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen.

- Bei Pflanzungen und Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenverzweigungen muss die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 m und 3,00 m gewahrt bleiben. Einzelne, die Sicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.

- Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen beson­ders gut zurückgeschnit­ten werden.

Zurück zur Übersicht