Volksabstimmung vom 13.02.2022

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Infos zu Abstimmungen

Die briefliche Stimmabgabe kann bis am Sonntag, 13. Februar 2022, 09.30 Uhr (Ende Urnenöffnungszeit) im Gemeindebriefkasten eingeworfen werden. Bei der brieflichen Stimmabgabe per Post muss das Kuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln bis Dienstag der Post übergeben werden.

Wer brieflich stimmen will:

  •  setzt seine Unterschrift auf den Stimmrechtsausweis;
  •  muss die Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert legen und dieses zukleben;
  •  legt das Stimmzettelkuvert sowie den Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert;
  •  klebt das Antwortkuvert zu und stellt es rechtzeitig der Gemeindekanzlei zu.

Alternativ zur brieflichen Stimmabgabe steht am Abstimmungssonntag, von 09.00 Uhr bis 09.30 Uhr, die Wahlurne im Gemeindehaus bereit.

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