Verkehrsräume freihalten; Bäume und Sträucher bitte bis Ende September zurückschneiden

Eigentümer/innen von Grundstücken an öffentlichen Verkehrswegen, werden gebeten, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen bei ihrem Freiheitsdrang jeweils in folgende Schranken zu weisen:

  • seitlicher Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze
  • über Strassen den Fahrraum bis auf eine Höhe von 4,50 m freihalten
  • über Fusswegen und Trottoirs auf eine Höhe von mindestens 2,50 m.

Bei Pflanzungen und Grünhecken an Einmündungen und Strassenverzweigungen (Sichtzonen) muss die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 m und 3 m gewahrt bleiben. Einzelne, die Sicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden. Wo aktuell nicht gegeben, sind diese Vorgaben bis Ende September zu erfüllen. Fragen? – Die Abteilung Bau und Planung hilft Ihnen gerne weiter: 056 201 40 65 - Danke!

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