Steuern rechtzeitig zu zahlen lohnt sich

In der letzten Woche haben Sie die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres erhalten. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der allenfalls noch offene Restbetrag ist per Ende Oktober 2023 zu bezahlen.

Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2023 wird Ihnen auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 % berechnet.

Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch oder zu niedrig sein, wenden Sie sich an die Abteilung Steuern. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.

Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,3 %.

Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2023 nicht möglich, wenden Sie sich an unsere Abteilung Finanzen (056 201 40 65).

Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2023 nur die QR-Rechnung.

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