Sperrgut kann auch der wöchentlichen Kehrichtabfuhr mitgegeben werden

Bekannt ist die Möglichkeit, Sperrgut im Rahmen der zwei jährlichen Sammlungen im Frühling und im Herbst beim Sportplatz Hübel abzugeben. Weniger allenfalls, dass Sperrgut (d.h. brennbares ‚Stückgut’) in Bündel oder Einzelstücken von max. 25 kg Gewicht und in max. Abmessung von 100 cm (Länge) x 50 cm (Breite) x 50 cm (Höhe) der wöchentlichen (Grau-) Kehrichtabfuhr mitgegeben werden kann.

 

Pro 25 kg/Gewicht ist das Sperrgut(bündel) mit 4 Gebührenmarken (à CHF 2.10) zu ‚frankieren’.

Fragen? – Die Gemeindekanzlei hilft weiter (056 201 40 65 oder gemeindekanzlei@birmenstorf.ch).

 

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