Meldepflicht für Vermieterinnen und Vermieter

Die Einwohnerdienste rufen in Erinnerung, dass Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermieterverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinander folgenden Monaten oder drei Monate innerhalb eines Jahres eine Unterkunft bieten, gemäss Register- und Meldegesetz verpflichtet sind, ein-, um- und wegziehende Personen innert 14 Tagen der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@birmenstorf.ch) zu melden. Meldepflichtig sind auch Wohnungsumzüge innerhalb eines Gebäudes.

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