Infos rund um die Steuern

Steuererklärungen

Sie haben vor rund 14 Tagen die Steuererklärung für das Jahr 2011 erhalten. Die Abteilung Steuern dankt Ihnen, wenn Sie die Abgabefrist 31. März 2012 einhalten. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie, ein kurz begründetes Fristverlängerungsgesuch einzureichen. Dies kann schriftlich, oder per E-Mail (steuern@birmenstorf.ch) erfolgen. 

 

Skonto- und Zinskonditionen Steuern 2012

 

Das Kantonale Steueramt informiert, dass der Regierungsrat die Skonto- und Zinskonditionen für Steuern der natürlichen Personen für das Kalenderjahr 2012 wie folgt festgelegt hat: 

  • 0,5 % Skonto für Einkommens- und Vermögenssteuern 2012 auf Zahlungen
    bis zum 30. April 2012
  • 1 % Vergütungszins pro Jahr für zuviel fakturierte und bezahlte Steuern
  • 5 % Verzugszins für Steuern, die erst nach Verfall bezahlt werden. 

Die Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge und damit auch die maximale Abzugsberechtigung für Beiträge der Säule 3a betragen für das Bemessungsjahr 2012 CHF 6'682.00 für Steuerpflichtige mit 2. Säule und 20 % des Erwerbseinkommens, maximal jedoch CHF 33’408.00 für selbständig erwerbende Steuerpflichtige ohne 2. Säule.

 

Angebot Pro Senectute Aargau

 

Seit einigen Jahren bietet Pro Senectute Aargau einen Steuererklärungsdienst für Personen ab 60 Jahren an.


Ziel dieser Dienstleistung ist, Menschen ab 60 Jahren in überschaubaren finanziellen Verhältnissen die Steuererklärung durch erfahrene Steuerberaterinnen und -berater korrekt auszufüllen. Die Entschädigung für diese Dienstleistung nimmt auf die finanziellen Verhältnisse der Kundinnen und Kunden Rücksicht. Der Steuerklärungsdienst ist eine "Soziale Dienstleistung".

Der Steuererklärungsdienst wird durch die Beratungsstellen der Pro Senectute Aargau koordiniert. Die Steuerberaterinnen und -berater füllen die Steuererklärung in der Regel bei den Auftraggeberinnen und Auftraggebern Zuhause aus. Dies ermöglicht auch Menschen, die nicht mehr mobil sind, von diesem Angebot zu profitieren. Personen, welche aufwändige Steuerverhältnisse haben (anspruchsvolles Wertschriftenportfeuille, Liegenschaftsbesitz ausser Kanton, unverteilte Erbschaften usw.) werden an professionelle Steuerberatungsfirmen verwiesen. Interessiert? – Dann wenden Sie sich an:

 

Pro Senectute Baden, Bahnhofstrasse 7, 5400 Baden
Tel.: 056 203 40 80
Fax: 056 203 40 81
Mo-Fr 08.00 - 11.30 Uhr
Mo-Fr 14.00 - 16.00 Uhr

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