Informationen zur Steuererklärung 2012

In den nächsten Tagen wird die Steuererklärung (StE) 2012 zugestellt. Es sind die folgenden Neuerungen zu beachten:

Rückerstattung zuviel bezahlter Steuern
Künftig werden allfällig zuviel bezahlte Steuern direkt auf ein Konto ausbezahlt. Zu diesem Zweck werden bei allen Steuerpflichtigen die Kontoangaben erhoben. Wenn bereits ein Bank- oder PC-Konto zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer bekannt ist, wird dieses als Vorschlag aufgeführt. Es kann im EasyTax oder in der StE bestätigt oder geändert werden. Sobald eine Kontoverbindung bekannt ist, fällt das bisherige Verfahren mit dem violetten Postscheck (ASR) weg. Das betreffende Konto wird bereits ab Februar 2013 für die Rückerstattung zuviel bezahlter direkter Bundessteuern verwendet. Bei den kantonalen Steuern wird das neue Rückerstattungsverfahren im Juli 2013 eingeführt.

Die Abteilungen Steuern und Finanzen weisen ausdrücklich darauf hin, dass allfällige Verrechnungen mit Forderungen aus früheren Jahren vorgenommen werden.

Fristerstreckungen übers Internet
Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche 'Code' benötigt. Diesen Code finden Sie auf der Seite 1 der StE am linken Rand aufgedruckt. Zusammen mit der Adressnummer kann die Fristerstreckung beantragt werden.

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