Grabräumung 2024

Aufhebung von Erdbestattungsgräbern und Urnengräbern der Jahre 2001 - 2003

Aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit, werden auf dem Friedhof Birmenstorf die Gräber aus den Jahren 2001 bis 2003 abgeräumt.
Die Angehörigen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen usw. bis Ende Februar 2024 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Abräumen durch die Gemeinde erfolgen. Sollten dann noch Grabmäler, Pflanzen usw. vorhanden sein, werden diese durch die Gemeinde, ohne jeglichen Entschädigungsanspruch beseitigt.
Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäss § 10 der aargauischen Bestattungsverordnung, sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet. Allfällige später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss.

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