Gestaltungsplan „Gebäude Nr. 277 Müslen“ Mitwirkungsverfahren und öffentliche Auflage

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf zum Gestaltungsplan „Gebäude Nr. 277 Müslen“ gemäss § 24 BauG öffentlich aufgelegt und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG durchgeführt.

Im Mitwirkungsverfahren kann jedermann Einwände und Vorschläge zu den Entwürfen schriftlich beim Gemeinderat einreichen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Diese sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
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16.09.2010

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