Gestaltungsplan Gebäude Nr. 204 Müslen / Mitwirkung und öffentliche Auflage

Nach Abschluss der kantonalen Vorprüfung wird der Entwurf zum Gestaltungsplan "Gebäude Nr. 204  Müslen" gemäss § 24 BauG öffentlich aufgelegt und gleichzeitig das Mitwirkungsverfahren gemäss § 3 BauG durchgeführt.

 

 

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Planungsbericht (klicken)

kantonaler Vorprüfungsbericht (klicken)

 

liegen vom 13.02. bis 13.03.2012 öffentlich auf und können während dieser Zeit bei der Gemeindekanzlei eingesehen werden.

 

Im Mitwirkungsverfahren kann jedermann Einwände und Vorschläge zu den Entwürfen schriftlich beim Gemeinderat einreichen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Diese sind schriftlich beim Gemeinderat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

 

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