Gesamterneuerungswahlen kommunale Behörden für die Amtsperiode 2014/2017

Am 31.12.2013 endet die aktuelle 4-jährige Amtsperiode der kommunalen Behörden und Kommissionen.

Der Regierungsrat hat für das Durchführen der kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2014/2017 ein Zeitfenster vom 09.06. bis 22.12.2013 festgelegt.

 

1. Wahlgang am 22.09.2013

 

Der Gemeinderat hat entschieden, den ersten Wahlgang über das Wochenende vom 22.09.2013 und einen allfälligen zweiten über das Wochenende vom 24.11.2013 durchzuführen

 

Dabei gilt es folgende Gremien an der Urne zu wählen, wobei sich nachstehende Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber einer Wiederwahl stellen:

 

-        5 Mitglieder Gemeinderat und aus diesen Gemeindeammann und Vizeammann

-     Edith Saner, Gemeindeammann

-     Marco Gwerder, Gemeinderat

-     Roland Probst, Gemeinderat

-     Cordula Zangger, Gemeinderätin

1 Vakanz (Rücktritt Hans Gerber)

 

-        5 Mitglieder Finanzkommission

-     Alexander Rey

-     Michael Zehnder

3 Vakanzen (Rücktritt von Gaby Aeby, Christian Huser und Urs Rothlin)

 

-        5 Mitglieder Schulpflege

-     Urs Jandin

-     Cécile Meier

-     Yonne Rauber

-     Constantin Zehnder

-     Gabriela Zehnder

 

-        3 Mitglieder Steuerkommission

-     Cornelia Biland

-     André Jucker

1 Vakanz (Rücktritt von Felix Meyer)

 

-        1 Ersatzmitglied Steuerkommission

-     Entscheid über erneute Kandidatur von Martin Jakob ist noch offen

 

-        4 Mitglieder Wahlbüro

-     Oliver Brack

-     Michel Jobin

-     Yvonne Schmid

-     Erika Tschümmy

 

 

Anmeldefrist läuft bis 09.08.2013

 

Kandidatinnen und Kandidaten, welche von mindestens 10 Stimmberechtigten aus der Gemeinde bis spätestens Freitag, 9. August 2013, 12.00 Uhr, bei Gemeindekanzlei auf dem offiziellen Anmeldeformular angemeldet sind, werden den Stimmberechtigten zusammen mit den Wahlunterlagen mitgeteilt. Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Im ersten Wahlgang kann jedoch unabhängig von dieser Anmeldung jede in der Gemeinde wohnhafte stimmberechtigte Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten.

 

Die Wahl des Gemeindeammanns und des Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird.

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