Geänderte Zufahrtsregelung für Chileweg während Bauarbeiten

Seit einigen Wochen wird die Zufahrt über den Chileweg ab der Kirchstrasse durch eine zweite private Baustelle beeinträchtigt. Wenngleich sich die Unternehmer ganz offensichtlich um "freie Fahrt" für die Anstösser und Zubringer bemühen, lassen sich Wartezeiten nicht immer vermeiden und für einige Autofahrende sind auch die minimalen Durchfahrtsbreiten offenbar zu risikoreich. Zudem stehen im weiteren Bauverlauf Strassenaufbrüche für die Hauszuleitungen an, welche eine (zeitlich befristete) gänzliche Sperrung der Strasse erforderlich machen.

 

Der Gemeinderat hat daher, nicht zuletzt auch aufgrund von Anwohneranliegen entschieden, die Zu- und Wegfahrt zu und ab den Liegenschaften Chileweg 5 bis 25 sowie zum "Träff" für die Dauer der relevanten Bauarbeiten ab der Oberhardstrasse zu gewährleisten.

 

Hierfür wurde die ansonsten gesperrte Ausfahrt auf die Oberhardstrasse geöffnet und gleichzeitig die Durchfahrt auf dem Chileweg ab der Liegenschaft Chileweg 3 in Fahrtrichtung Kirchstrasse für den motorisierten Verkehr baulich gesperrt (Durchgang-/Durchfahrt für Fussgänger und Velos bleibt gewährleistet).

 

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