Kantonale Asylunterkunft

Kant. Asylunterkunft

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Hotline Betreuung Convalere AG

Für Anliegen, die im direkten Zusammenhang mit dem operativen Betrieb stehen:

ab 01.01.2026 -  (Hotline 24/7) 061 512 98 48 (Firma Convalere AG)
E-Mail: kubirmenstorf(at)convalere.ch 
 

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KU Birmenstorf wird in Familienunterkunft umgewandelt

27. November 2025 

Seit Anfang März 2023 ist in der Zivilschutzanlage in Birmenstorf eine kantonale Asylunterkunft in Betrieb. Nach wie vor gilt der durch den Regierungsrat Anfang 2023 ausgerufene Notstand im Asylwesen; die Lage bleibt weiterhin angespannt.  

Nachdem anfänglich alleinreisende Männer in der unterirdischen Unterkunft unter der Mehrzweckhalle untergebracht wurden, wandelte der Kanton die Anlage, die er von der Gemeinde Birmenstorf mietet, Ende 2023 in eine Familienunterkunft um. Die kantonal Verantwortlichen und der Gemeinderat Birmenstorf waren sich einige, dass die unterirdische Unterbringung von Familien nicht länger als nötig andauern soll.  

Per Ende 2025 wechselt der Kanton erneut die Belegungsstrategie. Wiederum werden ab November 2025 alleinreisende Männer in Birmenstorf untergebracht. Die maximale Belegungszahl in der für 400 Personen konzipierten Anlage soll wiederum bei 120 Personen liegen. Im Aussenraum der Anlage veranlasste der Kanton auf eigene Kosten einige Umbauarbeiten – so werden beispielsweise die doppelstöckigen Container für die Beschulung schulpflichtiger Kinder nicht mehr benötigt. Auch wurden die Container den neuen Richtlinien für den Aufenthalt von Personen angepasst.   

Für die Betreuung der Asylsuchenden ist der Kanton zuständig. Er delegiert diese Aufgabe ab Januar 2026 neu an die Convalere AG, ein auf die Asylbetreuung spezialisiertes Unternehmen im Baselbiet.  

Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen an dieser Stelle auf dem Laufenden. Beachten Sie bitte auch die jeweiligen Informationen in der «Birmenstorfer Rundschau». Für Fragen steht Ihnen die Gemeindekanzlei oder Gemeinderat Fabian Egger (fabian.egger(at)birmenstorf.ch) gerne zur Verfügung.  
 

Begleitkommission

Der Gemeinderat hat mit Wahl vom 6. März 2023 eine Begleitkommission eingesetzt, welche sich regelmässig trifft und austauscht.

Egger Fabian, Gemeinderat (Präsidium)
Pfändler Yasmin, Gemeindeschreiber-Stv.
De Fina Marco, Leiter Hauswart und Technik
Félix Morini Olivier, Schulleitung
Meier Roger, Vertretung Anwohner
Luginbühl Sven, Vertretung Eltern
Schärer Natascha, KSD, Leitung Notunterkünfte
Duttweiler Stefan, KSD
Ruckstuhl Florence, KSD, EVK
Brönnimann Martin, Stadtpolizei Baden
Gautschi Heidi, Kantonspolizei Aargau
Bertschi Patrizia, Verein Netzwerk Asyl Aargau
Künzi Lara, Freiwilligenarbeit
Gökcen Hazal, Leitung Notunterkunft 
Kistler Julia, Stv. Leitung Notunterkunft 
Klauser Ernst, Leitung Kantonale Mandate 
Kelmendi Rinor, Stv. Leitung Kantonale Mandate 

 

Häufige Fragen

Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die kantonale Asyl-Notunterkunft in Birmenstorf. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Personen unter oben angegebenen Kontaktdaten gerne zur Verfügung.  

  
Warum eine Unterkunft in Birmenstorf?  
Der Kanton hat dies so verordnet. Aufgrund der durch den Regierungsrat ausgerufenen Notlage im Asylwesen kann der Kanton den Bezug von Unterkünften und deren Funktion verordnen. Der Gemeinderat hat keine abschliessende Entscheidungsgewalt. Er stellt sich daher auf den Standpunkt, lieber kooperativ mit den kantonalen Behörden zusammenzuarbeiten und mitzugestalten, um den Betrieb für alle Beteiligten – besonders der Birmenstorfer Bevölkerung – möglichst reibungslos zu gestalten.  

Wie viele Personen werden untergebracht?  
Die Situation im Asylwesen ändert fast täglich aufgrund der Flüchtlingslage und der Zuweisungen an den Kanton durch den Bund. Die Anlage in Birmenstorf ist für maximal 200 Personen vorbereitet, was 50 % der eigentlichen Belegungskapazität entspricht. Gemäss der von der Gemeinde und dem Kanton getragenen Maxime, Personen möglichst kurz in der unterirdischen Notunterkunft unterzubringen, kommt es zu verhältnismässig vielen Fluktuationen. In der Vergangenheit waren maximal 120 Personen untergebracht.   

Wer wird in der Unterkunft untergebracht?  
Der Kanton bringt Einzelreisende unter, die ihm vom Bund zugewiesen werden. Die Herkunftsländer sind äusserst unterschiedlich.   
Bei der kantonalen Unterkunft handelt es sich um einen «Zwischenstopp» zwischen einem Bundesasylzentrum und der Unterbringung vorübergehend Aufgenommener in Gemeinden. Untergebrachte Personen in der kantonalen Asylunterkunft Birmenstorf werden daher nach Möglichkeit so rasch als möglich den Aargauer Gemeinden zugewiesen.  

Wie lange wird die Asylunterkunft betrieben?  
Aufgrund der aktuellen Asyl-Notlage lässt sich das zurzeit nicht abschätzen.  

Wo dürfen sich die Untergebrachten aufhalten?  
Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Einschränkungen, wo sich die Personen tagsüber aufhalten. Die Unterkunft verfügt über einen abgesperrten exklusiven Aussenbereich. Die Gemeinde hat Regelungen für den Aufenthalt ausserhalb des Unterkunfts-Aussenbereich erlassen. Dies in Absprache mit dem Betreuungsteam, den Sicherheitsverantwortlichen, der Begleitkommission und dem Kanton.  

Wer finanziert die Unterbringung?  
Die Finanzierung der Unterkunft und aller Aspekte der Betreuung und der Sicherheit sind Sache des Kantons. Die Gemeinde Birmenstorf wird für die Zurverfügungstellung der Unterkunft (inkl. Nebenkosten wie Wasser, Strom, Heizung) sowie der Aussenflächen durch den Kanton finanziell entschädigt.  

Muss Birmenstorf als Gemeinde noch weitere Flüchtlinge unterbringen?  
Personen in der kantonalen Unterkunft werden der Gemeinde an ihre Aufnahmepflicht angerechnet. Birmenstorf erfüllt ihre Aufnahmequote daher deutlich; die Gemeinde selber muss zurzeit keine neuen Flüchtlinge mit Status F oder S aufnehmen. Der Gemeinderat bereitet sich jedoch bereits jetzt darauf vor (Strategien, Unterkünfte in der Gemeinde), nach der Schliessung der kantonalen Notunterkunft die kommunale Aufnahmequote rasch wieder erfüllen zu können und so keine Entschädigungszahlungen bei Nichterfüllung leisten zu müssen. 
  
Was passiert, wenn Einwohnerinnen und Einwohner die Zivilschutzanlage beziehen müssten?  
Dies ist auf Bundes- und Kantonsebene geregelt. Veranlasst der Bundesrat im drohenden Notfall die Vorbereitung von Zivilschutzanlagen, wird die Asylunterkunft aufgelöst und für die Bevölkerung vorbreitet.   

Ich möchte etwas spenden (Kleider, Geld etc.).  
Bitte wenden Sie sich über die oben publizierte Hotline direkt an das Betreuerteam. Dieses weiss gut Bescheid, welche Artikel benötigt werden und kann ihnen kompetent weiterhelfen. Vielen Dank für Ihr Engagement!  
 
Ich möchte helfen. Was kann ich tun?  
Viele in der Unterkunft untergebrachte Personen sind dankbar für eine spannende Abwechslung im recht eintönigen Alltag. Freiwilligenarbeit ist daher besonders wichtig. Wir möchten jedoch, dass diese klar geregelt und gut koordiniert sind. Die Gemeinde arbeitet hierfür mit der Fachstelle Integration/Koordinationsstelle Freiwilligenarbeit Baden und dem Verein Netzwerk Asyl Aargau zusammen. Die Kontaktadressen finden Sie oben auf dieser Seite.  

In Birmenstorf hat sich in den letzten Jahren eine engagierte Gruppe von Freiwilligen zusammengetan, welche Sprachkurse und Aktionen für die Flüchtenden organisieren. Wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, wenden Sie sich bitte über die Gemeindekanzlei an die Begleitkommission. Bereits jetzt herzlichen Dank für Ihren Einsatz und Ihr Engagement!