Zu-, Um- und Wegzüge: Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens dreier aufeinanderfolgender Monate oder innerhalb eines Jahres eine Unterkunft bieten, sind verpflichtet, ein-, um- oder wegziehende Personen innert 14 Tagen zu melden (gemeindekanzlei(at)birmenstorf.ch). Dies gilt auch für Umzüge innerhalb eines Gebäudes.
Die umziehenden Personen haben den Einwohnerdiensten ihren Zu-, Um- oder Wegzug persönlich am Schalter der Einwohnerdienste oder online unter www.eumzug.swiss innert 14 Tagen zu melden.