Steuererklärung 2025

11.02.2026

Vor einigen Tagen haben Sie die Steuererklärung 2025 erhalten. Ab diesem Jahr steht den Steuerpflichtigen im Kanton Aargau mit eTAX AARGAU eine neue Online-Steuererklärung für die natürlichen Personen zur Verfügung. Die bisherige Software EasyTax wird durch die neue Lösung ersetzt. Mit eTAX AARGAU kann die Steuererklärung sicher und ortsunabhängig ausgefüllt und elektronisch eingereicht werden.

Weitere Informationen sind unter www.ag.ch/etax ersichtlich. Die Steuererklärung für unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentnern ist bis zum 31. März 2026 und für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2026 einzureichen. 

Fristerstreckung übers Internet

Ist Ihnen eine termingerechte Abgabe der Steuererklärung nicht möglich, ist vor Ablauf dieser Frist eine Fristverlängerung zu beantragen. Dies ist unter www.ag.ch > Themen > Steuern & Finanzen > Steuern > Steuererklärung einreichen > Frist verlängern vorzunehmen.

Zur Sicherheit und Identifikation wird die Adressnummer (dieser befindet sich oberhalb Ihrer Postanschrift des Steuererklärungsbogens), das Geburtsdatum oder der persönliche 'Zugangscode' (dieser befindet sich links, unterhalb der Postanschrift sowie des Einreichedatums 31.03.2026 des Steuererklärungsbogens) und Ihre E-Mailadresse benötigt. 

Gebühren im Mahnwesen Steuern

Mit Beschluss des Grossen Rates gelten seit 2019 kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen.

Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen

  • 1. Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
  • 2. Mahnung Steuererklärung CHF 50.00

Für verspätete Zahlungen

  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 100.00

Die Rechnungsstellung der Mahngebühren aus dem Veranlagungs- und Bezugsverfahren erfolgt auf der definitive Steuerrechnung des betreffenden Steuerjahres und wird separat ausgewiesen.