Projekt „Begleitetes Wohnen“ von minderjährigen Asylsuchenden

26.07.2025

Der Grosse Rat hat im vergangenen Jahr einen Kredit für ein Integrationsprogramm von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) genehmigt. Der Kanton setzt dabei auf das Projekt „Begleitetes Wohnen“, welches für UMA ab dem 16. Altersjahr vorgesehen ist, die über gute bis sehr gute Lebenskompetenzen verfügen und sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden. Das Konzept bietet den motivierten und integrationswilligen jungen Geflüchteten eine lern- und ausbildungsfreundliche Wohnsituation und bereitet sie zugleich schrittweise auf die nahende Selbstständigkeit vor.

Im Auftrag des Kantons und in Abstimmung mit der Gemeinde übernimmt die Lernwerk Betriebe AG ab dem 1. August 2025 die Begleitung von drei Jugendlichen in der Liegenschaft an der Gemeindehausstrasse 15 in Birmenstorf. Im September werden maximal drei weitere Jugendliche folgen. Das Lernwerk begleitet die jungen Geflüchteten, die sich in Ausbildung befinden und durch ihren Integrationswillen für das Programm qualifiziert haben, eng mit geschultem Personal und strengen Auflagen: Wer mit der grösseren Selbstverantwortung im begleiteten Wohnen nicht zurechtkommt oder gegen Regeln verstösst, muss das Programm verlassen und wird in eine kantonale Unterkunft umplatziert. 

Der Gemeinde Birmenstorf werden die Jugendlichen im Projekt «Begleitetes Wohnen» an die kommunale Aufnahmepflicht angerechnet. Es entstehen jedoch keine Kosten für die Gemeinde. Für die Finanzierung des Projekts kommt der Kanton auf.