Der Regierungsrat hat die Nutzungsplanung für den Kiesabbau im Gebiet Grosszelg in Birmenstorf genehmigt. Während der 30-tägigen Rechtsmittelfrist ist beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau keine Beschwerde eingereicht worden.
Die Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland «Materialabbaugebiet Grosszelg» ist somit in Rechtskraft erwachsen.