Nacht- und Sonntagsruhe bitte einhalten

02.07.2025

Die Tage sind länger und kann dazu führen, dass die Einhaltung der Nacht- und Sonntagsruhe da und dort etwas in Vergessenheit gerät. Die Vorgaben gemäss geltendem Polizeireglement sind daher in Erinnerung zu rufen:

«An Sonn- und allgemeinen Feiertagen sowie von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 20.00 bis 07.00 Uhr sind alle lärmintensiven Tätigkeiten insbesondere Einsatz von lärmigen Maschinen und Werkzeugen im Freien und in Werkstätten, und anderen gewerblichen Arbeitslokalen grundsätzlich verboten. Dringende landwirtschaftliche Arbeiten sind gestattet. In der Zeit von 22.00 bis 07.00 Uhr ist jeglicher Lärm, der die Nachtruhe stört, insbesondere auch im Innern von Wohngebäuden, verboten.»

Führt das direkte Gespräch zu keinem Erfolg, kann bei Verstössen die Polizei (056 200 82 40 oder 117) informiert werden.