Mit Publikation vom 25. November 2025 haben wir auf folgenden Wahltermin hingewiesen. Da bislang noch keine Kandidatur eingereicht wurde, erinnern wir an dieser Stelle ans mögliche Anmeldeverfahren:
Im Rahmen der Ergänzungswahl zu den Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 gilt es noch zu wählen:
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 8. März 2026 statt.
Im ersten Wahlgang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtigte gewählt werden. Kandidatinnen und Kandidaten, welche bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 23. Januar 2026, 12.00 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte aus der Gemeinde bei der Gemeindekanzlei angemeldet sind, werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben.
Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage unter www.birmenstorf.ch > online-schalter > gemeindekanzlei > Anmeldung 1. Wahlgang Ergänzungswahl, heruntergeladen werden.
Werden bis zum 23. Januar 2026 nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagene vom Gemeinderat beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt.
Gemeinderat und Wahlbüro