Wahltermine und Anmeldeverfahren
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 gilt es zu wählen:
- 5 Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig)
- Gemeindeammann und Vizeammann
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 4 Mitglieder des Wahlbüros
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 28. September 2025 statt.
Im ersten Wahlgang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtigte gewählt werden. Kandidatinnen und Kandidaten, welche bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte aus der Gemeinde bei der Gemeindekanzlei angemeldet sind, werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben. Diese Anmeldefrist gilt auch für bisherige Kommissions- und Behördenmitglieder, welche sich bei einer Wiederwahl stellen.
Das Anmeldeformular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.birmenstorf.ch > online-schalter > gemeindekanzlei > Anmeldung 1. Wahlgang Gemeindewahlen, heruntergeladen werden.
Als Gemeindeammann und Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer auch als Gemeinderat gewählt wird.
Werden bis zum 15. August 2025 nicht mehr wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, werden die Vorgeschlagenen vom Gemeinderat beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt. Von dieser Regelung ist der Gemeinderat ausgenommen. Für dessen Mitglieder sind im ersten Wahlgang keine stillen Wahlen möglich.
Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang fände am Sonntag, 30. November 2025 statt.
Gemeinderat und Wahlbüro