Hundesteuer wird in Rechnung gestellt / Mutationen bitte melden

08.04.2026

Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Jahr und Hund und bezieht sich auf die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres. Sie ist für Hunde im Alter von mehr als 3 Monaten obligatorisch.

Im April/Mai 2026 wird die Hundesteuer 2026/2027 in Rechnung gestellt. Um «Falschrechnungen» zu vermeiden, bitten wir daher die Hundehalterinnen und Hundehalter die Einwohnerdienste über allfällige Änderungen (Halterwechsel, neue Hunde, Tod etc.) telefonisch über 056 201 40 65 oder via E-Mail gemeindekanzlei@birmenstorf.ch zu informieren. – Danke!