Steuererklärung 2023

Vor wenigen Wochen haben Sie die Steuererklärung 2023 erhalten. Die Abteilung Steuern dankt Ihnen, wenn Sie den Abgabetermin vom 31. März 2024 (selbständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2024) einhalten.

Gebühren im Mahnwesen Steuern

Der Grosse Rat hat per 2019 die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Diese betragen:

Für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen

  • 1. Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
  • 2. Mahnung Steuererklärung CHF 50.00

Für verspätete Zahlungen

  • Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 35.00
  • Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 100.00

Die Rechnungsstellung der Mahngebühren aus dem Veranlagungs- und Bezugsverfahren erfolgt auf der def. Steuerrechnung des betreffenden Steuerjahres und wird separat ausgewiesen.

Fristerstreckung übers Internet

Ist Ihnen eine termingerechte Abgabe der Steuererklärung nicht möglich, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristerstreckung über das Internet zu beantragen. Unter www.ag.ch/steuern > Steuererklärung/EasyTax > Fristerstreckung finden Sie den entsprechenden Zugang. Zur Sicherheit und Identifikation wird die Adressnummer, das Geburtsdatum oder der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Provisorische Steuerrechnung 2024

Im Februar erhalten Sie die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2024. Die Rechnung ist zahlbar bis zum 31. Oktober 2024. Die vorgedruckten Einzahlungsscheine (QR) sind nur für die Steuern 2024 zu verwenden.

Mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten profitieren Sie von einem Vergütungszins von 0.75 % und ersparen sich unnötige Verzugszinsen (5.0 %) durch zu späte Zahlungen.

Sollte die provisorische Steuerforderung 2023 nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, können Sie sich direkt an die Abteilung Steuern wenden (Tel. 056 201 40 65 oder steuern@birmenstorf.ch). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.

Flexible Zahlungsmöglichkeiten

Jede Steuerzahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2024 beträgt der Zinssatz 0.75 % (2023 0.3 %).

Auf verspäteten Zahlungen wird ein Verzugszins von 5.0 % erhoben.

Es ist hilfreich, die Bezahlung der Steuern bereits nach Erhalt der provisorischen Rechnung zu planen. Im Internet unter www.schulden.ch und www.budgetberatung.ch sowie www.ag.ch/steuern > Natürliche Personen > Steuererklärung/EasyTax finden Sie Tabellen und Anleitungen zur Erstellung eines Budgets.

Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

Steuererklärung schmerzfrei! Onlinekurse

Müssen Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung ausfüllen oder haben Sie Fragen dazu? Besuchen Sie den Onlinekurs der Budget- und Schuldenberatung Aargau/Solothurn vom Donnerstag, 7. März 2024 (Anmeldeschluss 3. März 2024) oder Dienstag, 12. März 2024 (Anmeldeschluss 8. März 2024) jeweils von 18.30 bis 20.30 Uhr.

Wenn Sie den Online-Kurs zum Ausfüllen der Steuererklärung besucht haben, Ihre Steuererklärung ausgefüllt aber noch Fragen haben, dann werden Ihnen diese in einem persönlichen Zoom-Meeting am 21. März 2024 zwischen 18.30 Uhr und 20.30 Uhr (Anmeldeschluss 17. März 2024) beantwortet.

Anmeldungen unter: praevention@schulden-ag-so.ch oder Tel. 062 822 94 09

Steuererklärungsdienst der Pro Senectute

Fühlen Sie sich bei Ihrer Steuererklärung unsicher? Wollen Sie unnötige Ausgaben vermeiden und sicher sein, dass Sie alle erlaubten Abzüge berücksichtigt haben?

Erfahrene Fachpersonen füllen mit Ihnen die Steuererklärung fachgerecht aus: schnell, vertraulich und diskret. Die Dienstleistung wird bei Ihnen zu Hause erbracht.

Die Tarifliste können Sie der Webseite entnehmen: www.ag.prosenectute.ch > Hilfen > Steuererklärungsdienst

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