Hundesteuer wird in Rechnung gestellt / Mutationen bitte melden

Die Hundesteuer beträgt CHF 120.00 pro Jahr und Hund und bezieht sich auf die Periode vom 1. Mai bis 30. April des Folgejahres. Sie ist für Hunde im Alter von mehr als 3 Monaten obligatorisch.

Anfangs Mai 2024 wird die Hundesteuer 2024/2025 in Rechnung gestellt. Um ‘Falschrechnungen’ zu vermeiden, bitten wir daher die Hundehalterinnen und Hundehalter den Einwohnerdiensten bis Ende April 2024 über allfällige Änderungen (Halterwechsel, neue Hunde, Tod etc.) telefonisch über 056 201 40 65 oder via E-Mail gemeindekanzlei@birmenstorf.ch zu informieren. – Danke!

Zurück zur Übersicht