Wie bereits mitgeteilt, werden aufgrund der abgelaufenen Grabruhezeit auf dem Friedhof Birmenstorf die Gräber aus den Jahren 2001 bis 2003 abgeräumt.
Die Angehörigen der in diesen Gräbern beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, Grabmäler, Pflanzen usw. noch bis Ende Februar 2024 abzuräumen.
Nach Ablauf dieser Frist wird das Abräumen durch die Gemeinde erfolgen. Sollten dann noch
Grabmäler, Pflanzen usw. vorhanden sein, werden diese durch die Gemeinde, ohne jeglichen
Entschädigungsanspruch beseitigt.
Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass gemäss § 10 der aargauischen Bestattungsverordnung, sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet. Allfällige später erfolgte
Urnenbeisetzungen in ein bestehendes Grab haben keinen Einfluss.