Das Gesuch ist bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll, einzureichen. Im Kanton Aargau ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde das Familiengericht (Bezirksgericht Baden, Familiengericht, Mellingerstrasse 2a, 5400 Baden).

Für die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses werden Gebühren von Fr. 40.-- erhoben (§ 14 Abs. 2 lit. d VKD).

Bitte Bestellung nur mit Originalunterschrift einreichen. (Kopien per Post, Mail oder Fax werden nicht bearbeitet.)

Bestellung_Handlungsfaehigkeitszeugnis.doc