Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern bis Ende Oktober 2018

Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher per 30. Oktober 2018 vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden. Es gelten hierfür folgende Vorgaben:
- Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
- Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von 4,50 m freigehalten werden.
- Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen.
- Bei Pflanzungen und Grünhecken usw. an Einmündungen und Strassenverzweigungen muss die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,60 m und 3,00 m gewahrt bleiben. Einzelne, die Sicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.
- Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen beson­ders gut zurückgeschnit­ten werden.

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