Über Budget 2020 wird am 17. Mai 2020 an der Urne abgestimmt

In der Referendumsabstimmung vom 09. Februar wurde der Voranschlag 2020 der Einwohnergemeinde basierend auf einem Gemeindesteuerfuss von 99 % (bisher 94 %) abgelehnt.

Das aktuell fehlende, rechtskräftige Budget zwingt den Gemeinderat seit Jahresbeginn dazu, die Ausgaben auf das für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben und Verpflichtungen Notwendigste beschränkt zu halten. Dies lässt sich mit einer Fahrt mit angezogener Handbremse vergleichen. Diese gilt es so bald als möglich zu lösen damit der ‘Gemeindekarren’ wieder normale Fahrt aufnehmen kann (soweit dies unter ’Corona’ denn möglich ist).

Hierfür wollte der Gemeinderat den Stimmberechtigten am 1. April 2020 in einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung ein überarbeitetes Budget mit deinem Gemeindesteuerfuss von 94 % unterbreiten. Das Versammlungsverbot als Massnahem zur Einschränkungen der Ausbreitung des Corona-Virus verhinderte dies.

Mit einer Sonderverordnung hat der Regierungsrat ua die gesetzliche Grundlage geschaffen, wonach Geschäfte, die üblicherweise in die Kompetenz der Gemeindeversammlung fallen, direkt der Ur-nenabstimmung unterstellt werden können, sofern sie keinen Aufschub dulden. Dabei wird die Dring-lichkeit des Geschäfts ausdrücklich bei jenen Gemeinden bejaht, die für das laufende Jahr noch über kein rechtskräftiges Budget verfügen.

Aus dem eingangs erwähnten Grund hat der Gemeinderat entschieden, den Voranschlag 2020, basierend auf einem Gemeindesteuerfuss von 94 %, am 17. Mai 2020 der Urnenabstimmung zu unterstellen.

Die Abstimmungsunterlagen (inkl. gemeinderätlichem Erläuterungsbericht) werden rechtzeitig zugstellt. Die Stimmberechtigten sind gebeten, auf die persönliche Stimmabgabe zu verzichten und ausschliesslich die brieflichen Stimmabgabe (Post oder Briefkasten Gemeindehaus) zu nutzen. – Danke !

 

 

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