Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland «Materialabbaugebiet Grosszelg»

Mitwirkungsverfahren

Die Planentwürfe

  • Teiländerung Nutzungsplanung Kulturland «Materialabbaugebiet Grosszelg»
  • Teiländerung Bau- und Nutzungsordnung «Materialabbaugebiet Grosszelg»
  • Planungsbericht gemäss Art. 47 RPV
  • Projektbeschrieb und Umweltverträglichkeitsbericht

liegen zusammen mit weiteren, erläuternden Unterlagen vom 3. Januar bis 7. Februar 2022 bei der Gemeindekanzlei Birmenstorf während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Mitwirkung öffentlich auf (Art. 4 Raumplanungsgesetz, § 3 kantonales Baugesetz). Die Unterlagen können während dieser Zeit hier elektronisch eingesehen/heruntergeladen werden

Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen können im Mitwirkungsverfahren von jeder interessierten Person innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Badenerstrasse 25, 5413 Birmenstorf, eingereicht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich beim Mitwirkungsverfahren noch nicht um das öffentliche Auflageverfahren zum Rechtsschutz mit Einwendungsmöglichkeit nach § 24 BauG handelt. Dieses Verfahren wird später separat publiziert und durchgeführt.

Infoveranstaltung (nur mit Voranmeldung)

Jeweils am 18. und 19. Januar 2022, 20:00 Uhr, informiert der Gemeinderat zusammen mit der RMK Kies in der Mehrzweckhalle über das Vorhaben und beantwortet Fragen dazu. Jeweils vorgängig ab 19:00 Uhr sind die Planentwürfe in der Mehrzweckhalle zur Besichtigung ausgestellt und sind die Initianten für Auskünfte vor Ort. Der Gemeinderat will den Info-Anlass ohne Zertifikatspflicht Corona durchführen, was eine Beschränkung der Besucherinnen und Besucher auf 50 Personen (mit Maskenpflicht) pro Anlass bedingt. Dies verlangt wiederum, dass sich Interessierte für die Teilnahme anmelden müssen.

Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei bis 7. Januar 2022 entgegen. Idealerweise per E-Mail gemeindekanzlei@birmenstorf.ch unter Angabe von Name, Vorname, Adresse und Telefonnummer sowie den gewünschten bzw. möglichen Daten (18. oder 19. Januar) oder telefonisch: 056 201 40 65. Je nach Anzahl Anmeldungen bleibt eine ‘Umbuchung’ auf den anderen Tag vorbehalten.

Birmenstorf, 22. Dezember 2021

GEMEINDERAT BIRMENSTORF

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