Sträucher entlang öffentlicher Strassen und Wege zurückschneiden

Das aktuelle Wetter gefällt nicht nur uns Menschen, auch die Pflanzen fühlen sich damit sehr wohl und schlagen dabei da und dort über die Stränge bzw. über die Grundstücksgrenzen hinaus.
Insbesondere die Anwohner an öffentliche Strassen, Wegen und Trottoirs werden gebeten, Sträucher und Bäume auf ihren Grundstücken vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden. Es gelten hierfür folgende Vorgaben:

- Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.
- Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von 4,50 m freigehalten
  werden.
- Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen.
- Bei Pflanzungen und Grünhecken usw. an Einmündungen und
  Strassenverzweigungen muss die freie Durchsicht in der Höhe zwischen
  0,60 m und 3,00 m gewahrt bleiben. Einzelne, die Sicht hemmende Bäume,
  sind innerhalb der Sichtzone zugelassen.
- Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassen-lampen sind die Pflanzen besonders
  gut zurückgeschnitten werden.

Besten Dank für Ihren Beitrag zur Verkehrssicherheit aller Strassenbenutzer!

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