Im September haben Sie die Verfallsanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern des laufenden Jahres erhalten. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der allenfalls noch offene Restbetrag ist per Ende Oktober 2024 zu bezahlen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2024 wird Ihnen auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5 % berechnet und es können rechtliche Inkassomassnahmen eingeleitet werden.
Sollte der provisorisch fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch oder zu niedrig sein, wenden Sie sich an die Abteilung Steuern. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zu viel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen beträgt 0,75 %.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2024 nicht möglich, wenden Sie sich an unsere Abteilung Finanzen (056 201 40 65).
Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2024 nur die QR-Rechnung.
Mit dem Steuerkonto behalten Sie den Überblick
Neu haben alle steuerpflichtigen Personen des Kantons Aargau Zugang zu ihrem persönlichen Steuerkonto und jederzeit Überblick über ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Tätigen Sie im Steuerkonto Zahlungen und prüfen Sie Guthaben – alles online, papierlos und rund um die Uhr.
Eine Anleitung zur Registrierung und Übersicht der Funktionalitäten im Steuerkonto, finden Sie unter: https://www.ag.ch/de/smartserviceportal