Gros­se Wald­brand­ge­fahr: Feu­er­ver­bot in Wäl­dern und an Wald­rän­dern im Kan­ton Aar­gau

Gefahrenstufe 4, grosse Gefahr, bedingtes Feuerverbot ab Dienstag, 28. Juli 2020, 16.00 Uhr

Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben heute Dienstag, 28. Juli 2020, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Kanton Aargau die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr).

Die AGV erlässt ab Dienstag, 28. Juli 2020, 16.00 Uhr ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und im Umkreis von 50 Metern an Waldrändern. Es gelten zudem folgende Verhaltensregeln:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug).
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass sowohl Feuer als auch Glut tatsächlich erloschen sind.

Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.

Das Verbot ist notwendig, weil der Waldboden seit der letzten Beurteilung weiter ausgetrocknet ist und sich dadurch die Brandgefahr erhöht hat. Zudem werden für die nächsten Tage heisse Temperaturen prognostiziert, welche in Kombination mit Wind die Waldbrandgefahr verschärfen.

Merkblatt

Informieren Sie sich über die aktuelle Lage. Zum Beispiel auf www.naturgefahren.ch oder www.ag.ch/medienmitteilungen  (Thema «Militär und Bevölkerungsschutz»).

Zurück zur Übersicht