Aufhebung Gräber 1994 bis 2000

Wir erinnern daran, dass auf dem Friedhof Birmenstorf mit Ablauf der Grabesruhe die Gräber der Jahre 1994 bis 2000 im März 2021 aufgehoben werden. Die Dauer der Grabesruhe richtet sich nach der Erstbestattung. Später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss.

Grabmale, weitere Gegenstände und/oder Pflanzen, welche Angehörige behalten möchten, sind bis 28. Februar 2021 ab dem Grab abzuholen. Nach diesem Zeitpunkt verfügt die Gemeinde im Rahmen der Gräberaufhebung über den noch vorhandenen Grabschmuck.

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