Amtliche Publikationen ab 01. Juni 2020 ‘offiziell’ auch auf www.birmenstorf.ch

Für die verschiedenen kommunalen Aufgabenbereiche sind behördliche Bekanntmachungen gesetzlich vorgeschrieben. Am bekanntesten sind dabei wohl die Publikationen von Baugesuchen, von Gemeindeversammlungsbeschlüssen, von Ergebnissen kommunaler Wahlen- und Abstimmungen, aber auch von Arbeitsausschreibungen oder neueren Datums, von Einbürgerungsgesuchen.

Die Gemeindegesetzgebung verpflichtet die Gemeinden, in der Gemeindeordnung die Art der vorgeschriebenen Veröffentlichungen festzulegen. Gemäss geltender Fassung, der Gemeindeordnung Birmenstorf (in Kraft seit 01. Juli 2017), bezeichnet der Gemeinderat das amtliche Publikationsorgan. Seit rund 40 Jahren ist dies die «Rundschau», welche wöchentlich in die Haushalte verteilt wird.

Ergänzend dazu wurden die amtlichen Publikationen auch auf www.birmenstorf.ch veröffentlicht. Per 01. Juni 2020 hat der Gemeinderat die kommunale Website als weiteres, offizielles amtliches Publikationsorgan bestimmt Er trägt damit dem Wandel zur digitalen Informationsvermittlung auch bei den amtlichen Publikationen Rechnung.

Somit finden Sie diese ab 01. Juni 2020 nicht nur jeweils in der Rundschau, sondern auch an ‘prominenter Stelle’ und nach Themen übersichtlich geordnet, auf https://www.birmenstorf.ch/aktuelles/amtliche-publikationen/.

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