Kommunale Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 - Nachmeldefrist für die Ergänzungswahl

27.01.2026

Am Sonntag, 28. September 2025, fand der erste Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 statt.

Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates sowie der Finanzkommission konnten im ersten Wahlgang gewählt werden. Die Mitglieder der Steuerkommission und des Wahlbüros konnten bereits vorgängig in einer stillen Wahl als gewählt erklärt werden.

Lediglich der Sitz eines Ersatzmitgliedes Steuerkommission konnte nicht besetzt werden.

Gestützt auf § 33 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) ist für noch zu vergebende Sitze innert sechs Monaten seit dem ersten Wahlgang eine Ergänzungswahl nach den Regeln für den ersten Wahlgang durchzuführen.


Anmeldungen für die Ergänzungswahl
Gestützt auf § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) informieren wir, dass für die Ergänzungswahl vom 8. März 2026 folgende Kandidatin innert gültiger Frist angemeldet wurde:

Steuerkommission-Ersatz (1 Sitz)
- Fischbacher Sandra, geb. 1985, von Neckertal-Brunnadern SG und Zürich ZH, Eggstrasse 13, neu (parteilos)


Als Ersatzmitglied der Steuerkommission sind gleich viele Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, wie zu wählen sind. Gemäss § 30a GPR ist daher eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können.

Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d.h. bis am Montag, 2. Februar 2026, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder  unter https://www.birmenstorf.ch/online-schalter/gemeindekanzlei/ abgerufen werden.

Gehen innert der Frist von 5 Tagen für das Ersatzmitglied der Steuerkommission keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Kandidatin vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Sind nach der Nachmeldefrist mehr Kandidatinnen und Kandidaten angemeldet als Sitze zu vergeben sind, findet für die entsprechende Kommission am 8. März 2026 an der Urne ein erster Wahlgang statt. Für einen allfälligen Urnengang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtige der Gemeinde Birmenstorf als Kandidatin oder Kandidat Stimmen erhalten.

Ein allfällig erforderlicher zweiter Wahlgang fände am Sonntag, 14. Juni 2026, statt.

Birmenstorf, 26. Januar 2026
Wahlbüro