Wahltermine und Anmeldeverfahren
Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029 gilt es zu wählen:
- 5 Gemeinderäte und daraus (gleichzeitig)
- Gemeindeammann und Vizeammann
- 5 Mitglieder der Finanzkommission
- 3 Mitglieder der Steuerkommission
- 1 Ersatzmitglied der Steuerkommission
- 4 Mitglieder des Wahlbüros
Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 28. September 2025 statt.
Im ersten Wahlgang kann jede/r wahlfähige Stimmberechtigte gewählt werden. Kandidatinnen und Kandidaten, welche bis zum 44. Tag vor dem Hauptwahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, durch mindestens zehn Stimmberechtigte aus der Gemeinde bei der Gemeindekanzlei angemeldet sind, werden mit der Zustellung des Stimmmaterials schriftlich bekannt gegeben. Diese Anmeldefrist gilt auch für bisherige Kommissions- und Behördenmitglieder, welche sich bei einer Wiederwahl stellen.