Tei­län­de­rung Nut­zungs­pla­nung Kul­tur­land «Ma­te­ri­al­ab­bau­ge­biet Gross­zelg» - öffentliche Auflage

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Bei der vorliegenden Teiländerung der kommunalen Nutzungsplanung Kulturland handelt es sich um ein Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Entwürfe liegen zusammen mit weiteren, erläuternden Unterlagen vom Donnerstag, 19. Mai 2022 bis Freitag, 17. Juni 2022 bei der Gemeindekanzlei Birmenstorf öffentlich auf und können dort während der Bürozeit eingesehen werden.

Die Unterlagen können während dieser Zeit elektronisch eingesehen/heruntergeladen werden Birmenstorf-Materialabbau-Grosszelg-Dossier-Auflage-2022-05-10

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 und 4 BauG sind ebenfalls berechtigt, Einwendungen zu erheben. Solche sind schriftlich beim Gemeinderat Birmenstorf, Badenerstrasse 25, 5413 Birmenstorf einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auskunftserteilung (auf Voranmeldung)

Zur Beantwortung von Fragen stehen Vertreter der Gemeinde, der Unternehmerin sowie des Planungsteams am Freitag, 3. Juni 2022, von 16:30 bis 18:30 im Gemeindehaus Birmenstorf zur Verfügung.

Eine Teilnahme an der Sprechstunde ist der Gemeindekanzlei bis spätestens am Mittwoch, 1. Juni 2022, per E-Mail (gemeindekanzlei@birmenstorf.ch) oder telefonisch (056 201 40 65) anzumelden.

Birmenstorf, 18. Mai 2022

GEMEINDERAT BIRMENSTORF

 

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