Steuererklärung - Fristerstreckung

Die Steuererklärung ist für unselbstständig Erwerbende bis am 31. März 2021 und für selbstständig Erwerbende bis am 30. Juni 2021 einzureichen. Wenn die Steuererklärung nicht innerhalb der Frist eingereicht werden kann, können Sie eine Fristerstreckung beantragen.
Fristerstreckungen beantragen - Kanton Aargau

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