Steuererklärung 2021

Vor rund vier Wochen haben Sie per Post die Steuererklärung 2021 erhalten. Die Abteilung Steuern dankt Ihnen, wenn Sie den Abgabetermin vom 31. März 2022 einhalten.

Achtung: Seit 2019 müssen Gebühren im Mahnwesen in Rechnung gestellt werden!

Der Grosse Rat hat per 2019 die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Diese betragen für die

  •  1. Mahnung Steuererklärung CHF 35.00
  •  2. Mahnung Steuererklärung CHF 50.00
  •  Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 35.00
  •  Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) CHF 100.00

Die Rechnungsstellung der Mahngebühren aus dem Veranlagungs- und Bezugsverfahren erfolgt auf der def. Steuerrechnung des betreffenden Steuerjahres und wird separat ausgewiesen.

Fristerstreckungen übers Internet

Ist Ihnen eine termingerechte Abgabe der Steuererklärung nicht möglich, haben Sie die Möglichkeit, eine Fristerstreckung über das Internet zu beantragen. Unter www.ag.ch/steuern > Steuererklärung/EasyTax > Fristerstreckungen finden Sie den entsprechenden Zugang. Zur Sicherheit und Identifikation wird die Adressnummer, das Geburtsdatum oder der persönliche 'Code' benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Provisorische Steuerrechnung 2022

In den letzten Tagen haben Sie die provisorische Steuerrechnung für das Jahr 2022 erhalten. Die Rechnung ist zahlbar bis zum 31. Oktober 2022. Die vorgedruckten Einzahlungsscheine (QR) sind nur für die Steuern 2022 zu verwenden.

Mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten profitieren Sie von einem Vorauszahlungszins von 0.1 % und ersparen sich unnötige Verzugszinsen durch zu späte Zahlungen.

Sollte die provisorische Steuerforderung 2022 nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, können Sie sich direkt an die Abteilung Steuern wenden (Tel. 056 201 40 55 oder steuern@birmenstorf.ch). Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.

Flexible Zahlungsmöglichkeiten

Jede Steuerzahlung vor dem Fälligkeitstermin 31. Oktober wird mit einem Zins honoriert. Zudem wird auch für Zahlungen ein Vergütungszins gutgeschrieben, die den definitiven Rechnungsbetrag übersteigen. Offensichtlich übersetzte Einzahlungen werden jedoch zurückerstattet. Für das Jahr 2022 beträgt der Zinssatz 0,1 %.

Auf verspäteten Zahlungen wird ein Verzugszins von 5,1 % erhoben.

Weitere Informationen zur Verzinsung der Steuern finden sich unter www.ag.ch/steuern.

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