- Bauzonenplan
- Kulturlandplan
- Bau- und Nutzungsordnung
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.
Diese können mit den Erläuterungen und dem kantonalen Vorprüfungsbericht vom 2. November bis 2. Dezember 2020 im Gemeindehaus /Gemeindekanzlei während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Im Rahmen von Fragestunden besteht die Gelegenheit, sich am 18. und 26. November 2020, jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr, allfällige Fragen kompetent beantworten zu lassen. Um die Schutzvorschriften Covid-19 zu gewährleisten, ist eine vorgängige Anmeldung (telefonisch: 056 201 40 65 oder per Email gemeindekanzlei@birmenstorf.ch) bis spätestens am Vortag unerlässlich.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat 5413 Birmenstorf einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Auflageakten:
- Bauzonenplan 1:2500
- Kulturlandplan 1:5000
- Bau- und Nutzungsordnung (Gegenüberstellung alt/neu)
- Anhang zur Bau- und Nutzungsordnung
- Planungsbericht (kommunal)
- Resultate provisorische Vorprüfung
- Resultate abschliessende Vorprüfung
- Abschliessender Vorprüfungsbericht (kantonal)
- Entwicklungsleitbild
- Grundlagenplan 1:5000
- Liste Schutzobjekte
- Mitwirkungseingaben / Behandlung