Öffentliche Auflage Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland

  • Bauzonenplan
  • Kulturlandplan
  • Bau- und Nutzungsordnung

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 Baugesetz (BauG) öffentlich aufgelegt.

Diese können mit den Erläuterungen und dem kantonalen Vorprüfungsbericht vom 2. November bis 2. Dezember 2020 im Gemeindehaus /Gemeindekanzlei während der ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden. 

Im Rahmen von Fragestunden besteht die Gelegenheit, sich am 18. und 26. November 2020, jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr, allfällige Fragen kompetent beantworten zu lassen. Um die Schutzvorschriften Covid-19 zu gewährleisten, ist eine vorgängige Anmeldung (telefonisch: 056 201 40 65 oder per Email gemeindekanzlei@birmenstorf.ch) bis spätestens am Vortag unerlässlich.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat 5413 Birmenstorf einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Auflageakten:

-   Bauzonenplan     1:2500
-   Kulturlandplan     1:5000
-   Bau- und Nutzungsordnung (Gegenüberstellung alt/neu)
-   Anhang zur Bau- und Nutzungsordnung
-   Planungsbericht (kommunal)
-   Resultate provisorische Vorprüfung
-   Resultate abschliessende Vorprüfung
-   Abschliessender Vorprüfungsbericht (kantonal)
-   Entwicklungsleitbild
-   Grundlagenplan 1:5000
-   Liste Schutzobjekte
-   Mitwirkungseingaben / Behandlung
 

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