Meldepflicht für Tagespflegeplätze

Tageseltern, welche regelmässig Kinder unter 12 Jahren gegen Entgelt in ihrem Haushalt betreuen, unterstehen der Eidgenössischen Pflegekinderverordnung (PAVO). Tagespflegeplätze sind meldepflichtig (Art. 12, Abs. 1 PAVO) und sind vor der Aufnahme der Kinder dem Gemeinderat zu melden.

Anmeldungen können an die Gemeindekanzlei gerichtet werden, welche auch gerne weitere Auskünfte erteilt.

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