Feuerverbot im Kanton Aargau wird weiter gelockert

Das von der Aarg. Gebäudeversicherung erlassene Feuerverbot im Kanton Aargau wurde aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen weiter gelockert und auf die Gefahrenstufe 4 zurückgestuft.

Folgende Vorsichtsmassnahmen sind nach wie vor einzuhalten:

  • Feuern im Wald ist verboten.
  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.
  • Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.
  • Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

Informationen zu Trockenheit - Waldbrandgefahr
Informationen Kanton Aargau
Verhalten bei Trockenheit

Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

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