Aufgrund der humanitären Ukraine-Krise häufen sich die Anfragen hinsichtlich Schutzraumbezug. Das Regionale Führungsorgan – RFO Baden, macht auf folgende Punkte aufmerksam:
- Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
- Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
- Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
- Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
- Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist.
- Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.