Es stehen genügend Schutzräume zur Verfügung

Aufgrund der humanitären Ukraine-Krise häufen sich die Anfragen hinsichtlich Schutzraumbezug. Das Regionale Führungsorgan – RFO Baden, macht auf folgende Punkte aufmerksam:

  •     Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
  •     Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  •     Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  •     Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  •     Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist.
  •     Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.

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