Die Zivilschutzorganisation (ZSO) Baden teilt mit…

…,dass der Bevölkerungsschutz des Kantons Aargau entschieden hat, aktuell auf eine Veröffentlichung der Schutzraumzuweisung (ZUPLA) zu verzichten.

Die Veröffentlichung erfolgt auf Anweisung des Bundes wenn es die Lage erfordern würde. Grundsätzlich gilt:

  • Im Kanton Aargau stehen genügend Schutzplätze für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung.
  • Wer über einen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist diesem zugewiesen.
  • Wer über keinen Schutzraum im eigenen Wohngebäude verfügt, ist einem öffentlichen oder gemeinsamen Schutzraum zugewiesen.
  • Die Bekanntgabe der definitiven Zuteilung erfolgt auf Anweisung des Bundes, wenn es die Lage erfordert.
  • Die Zuweisungsplanung wird laufend aktualisiert, sodass sie jederzeit aktuell ist.
  • Dadurch fliessen Veränderungen wie Geburten, Todesfälle sowie Zu- und Wegzüge in die Schutzraumplanung ein.

Für weitere Informationen verweisen Sie bitte auf die Homepage der ZSO Baden: www.zsobaden.ch. Unter der Rubrik Krieg Ukraine: www.zsobaden.ch/ukraine sind zusätzliche Informationen zu finden.

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