​​​​​​​Biken im Wald

Der Wald gehört allen. Zumindest darf sich jeder darin aufhalten. Um die Tiere und Pflanzen zu schützen, gibt es aber Regeln. Eine davon verbietet das Biken abseits von Waldwegen. Immer wieder wird dieses Verbot jedoch missachtet. So auch in verschiedenen Gebieten des Ortsbürgerwaldes, wo zunehmend ‘Bike-Trails’ enstehen. Teilweise werden diese zusätzlich mit ‘Schikanen’ ausgebaut.

Wir weisen darauf hin, dass das Fahren abseits von Waldstrassen und Waldwegen als unzulässige nachteilige Nutzung im Sinne der Waldgesetzgebung gilt. Das (private) Anlegen von Bike-Trails im Wald ist daher verboten.

Forstamt und Bauamt sind angewiesen, festgestellte Verbauungen zu entfernen.

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