Amtliches Publikationsorgan; Wechsel von der «Rundschau» zur kommunalen Webseite per 01.01.2021

Ab 2021 ist die kommunale Webseite das amtliche Publikationsorgan der Gemeinde Birmens-torf. Und löst die «Rundschau» in dieser Funktion ab.

Gemäss Gemeindeordnung legt der Gemeinderat das offizielle Publikationsorgan fest. Sämtliche rechtlich vorgeschriebenen Pflichtpublikationen (Baugesuche, Submissionen, Einbürgerungsgesuche, Beschlüsse Gemeindeversammlungen usw.) sind zwingend, in diesem zu veröffentlichen.

Seit Jahrzehnten ist die jeweils am Donnerstag in alle Haushaltungen erscheinende «Rundschau» das amtliche Publikationsorgan unserer Gemeinde.

Seit Juni dieses Jahres werden die Pflichtpublikationen konsequent und an prominenter Stelle zusätzlich auf www.birmenstorf.ch veröffentlicht.

Die praktisch unbeschränkte zeitliche Flexibilität bei der Publikation und nicht zuletzt auch die (Inserate-) Kosten haben den Gemeinderat veranlasst, die Rundschau per 31. Dezember 2020 als amtliches Publikationsorgan aufzugeben und per 1. Januar 2021 gänzlich durch die kommunale Webseite zu ersetzen.

Weiterhin wird in der Rundschau unter den Gemeindenachrichten inhaltlich, jedoch in verkürzter Form, auf die amtlichen Publikationen aufmerksam gemacht. Fristauslösend ist jedoch immer das Aufschaltdatum auf www.birmenstorf.ch > Amtliche Publikationen.

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