Vormundschaftliche Massnahmen werden zum Schutz von Personen angeordnet, die persönlich und/oder wirtschaftlich der Hilfe bedürfen. Sei dies infolge Minderjährigkeit, geistiger Behinderung, psychischer und körperlicher Krankheit etc.
Eine vormundschaftliche Massnahme kann auch gegen den Willen der betroffenen Person erfolgen, wobei jedoch immer die Verhältnismässigkeit im Vordergrund steht.
Mehr Infos über vormundschaftliche Massnahmen und über die Amtsvormundschaft
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Die Amtsvormundschaft befindet sich im Zentrum der Stadt Baden, Gstühlplatz 2.
Öffnungszeiten Schalter + Telefon
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| vormittags | 09.00 - 11.30 | 09.00 - 11.30 | 09.00 - 11.30 | 09.00 - 11.30 | 09.00 - 11.30 |
| nachmittags | 14.00 - 17.45 | geschlossen | geschlossen | geschlossen | geschlossen |
Links zu den wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen des Vormundschaftsrechts
| Kant. Einführungsgesetz zum ZGB (EG ZGB) |
| Kant. Verordnung über das Vormundschaftswesen |
| Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB) |
| Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern |











